Die Missachtung von „Wahrnehmung und Wirkung“ beim Infraschall
hat Folgen für die Gesundheit
bei Mensch und Tier
Wer nur die Hörschwelle im Infraschallbereich als Maß der Dinge für die Wahrnehmung verwendet und erklärt, diese Wahrnehmung alleine würde bestimmen, ob etwas gesundheitsschädlich sein kann oder nicht, ignoriert alle bisher weltweit gewonnenen, gleichlautenden Erkenntnissen, wissenschaftliche Studien und Aussagen von betroffenen Personen.
Nicht alleine die Lautheit, sondern die Frequenz von Schallintensität ist von außer-ordentlicher Bedeutung für die Erkrankungen von Menschen und Tieren.
* Hörbarer Schall liegt oberhalb von 20 Hz.
* Tieffrequenter Schall im Bereich 0,01- 100 Hz.
* Infraschall von 0,01 Hz bis 16 Hz/ 20Hz und für die meisten Menschen nicht hörbar.
Vor hörbarem Schall und Lärm können wir uns teilweise schützen, zum Beispiel durch,
Gehörstöpsel / Kopfhörer-ähnlichem Gehörschutz / Lärmschutzwände / lärmdämmende Fensterverglasungen und vieles mehr.
Ebenso verhält es sich in Bezug auf den hörbaren Schall , ausgehend von den in den Windrädern verbautem Getriebe, Generator, Antriebswelle und anderen technischen Geräten.
Technisch erzeugter und gepulster Infraschall, sowie Körperschall können auch bei laufenden Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen, Tiefkühl-Anlagen, Abluftturbinen und Generatoren in unterschiedlichen Ausmaßen auftreten.
Eine Sonderform ist der durch Windradanlagen ausgelöste „ unter hohem Druck“
gepulste Infraschall.
Der Puls entsteht durch das Vorbeistreifen des Windrades am Mast (Amplituden-modulation), wodurch große Luftdruckänderungen verursacht werden.
Zudem erreichen die Spitzen des Windradflügels Geschwindigkeiten bis zu 400 km/h.
Hier werden starke Luftverwirbelungen abgestrahlt, deren Energie durch Wirbelstraßen weitergetragen wird. Entstehende Resonanzen, Schwingungen oder auch Vibrationen verteilen sich 3-15 km und weiter. Die Frequenzspitzen spielen bei der Wahrnehmung und Wirkung des Infraschalls eine große Rolle, da sie unnatürlichen Ursprungs sind und in Organismen gesteigerte Alarmsignale und Stress auslösen.
Die Windräder imitieren starke Druckschwankungen / Luft-Schall-Wellen in den Bereichen von 0,01 bis ca. 3 Hz., max. 5 Hz. Die Erkenntnisse der Fa. Aunio aus Finnland bestätigen dieses. Das Gehör kann Frequenzen von 0,01 bis 16 Hz nicht in Töne umwandeln. Somit liegen diese Immissionen „unterhalb der Hörschwelle“
Doch gerade die pulsierenden Druckschwankungen des Windrad-Infraschalls, welche in dieser Bandbreite auf unseren Körper einwirken sind oft um ein Vielfaches höher und werden von unserem Körper wahrgenommen.
Kontinuierlich einwirkender tieffrequenter Schall und gepulster Infraschall , wie er nur von technischen Anlagen ausgeht, zeigt sich zunehmend problematisch.
Diese bewirken die allgemein bekannten Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfgeräusche, Kopfschmerzen, Ohrendruck, Ohrenschmerzen, Magenschmerzen, Unwohlsein, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Sehstörungen, Herz-Rhythmus-Störungen, Herzmuskelverdickung, Druckgefühl auf der Brust und in der Lunge, Angst, Depressionen bis hin zum Burnout.
Das Umweltbundesamt (UBA) suggeriert fälschlicherweise die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle.
Die Naturgesetze wie auch die Erfahrungen der Deutschen-Schutz-Gemeinschaft-Schall e.V. widersprechen der These des Umweltbundesamt (UBA).
Naturgesetze sind nicht veränderbar! - Weder politisch, demokratisch noch diktatorisch
Die Gesetze der Physik werden ignoriert und dadurch den Menschen das Grundrecht auf Erhalt ihrer Gesundheit versagt.
Die seit vielen Jahren offenkundig dargelegten Fakten zu "Wahrnehmung und Wirkung" werden missachtet. Ein solches weiteres Vorgehen führt unwillkürlich in den strafrechtlichen Bereich.
Die Errichtung von technischen Anlagen, die geeignet sind, Menschen in ihrem Wohnungsumfeld zu verletzen und Benachteiligungen auszusetzen, ist verfassungswidrig, dabei sei auch auf die vom Staat zu garantierende Vorsorgeverpflichtung hingewiesen.
Sicherheitsabstände nur nach Maßgabe von Hörschall festzulegen, muss sofort ein Ende haben.
Neue Technologien dürfen nicht das schädigen oder krank machen was sie schützen sollen!
Alle verantwortliche Persönlichkeiten, welche den Bau von Infraschall erzeugenden Anlagen, vornehmlich Windräder, genehmigen und anordnen, dabei die unveränderbaren Naturgesetze und dargelegten Fakten zu „Wahrnehmung und Wirkung“ wissentlich ignorieren, nehmen billigend in Kauf, Menschen und Tiere gesundheitlich zu schädigen.
Seien es Politiker, Behördenmitarbeiter, Richter, Ingenieure, Hersteller, Verkäufer, Projektierer, Gutachter, bis hin zum Monteur auf der Baustelle.
Nicht alle Menschen reagieren gleich auf Infraschall sowie von den Windrädern emittierten Druck-Impulsen.
Biologische Systeme, die einem fortlaufenden Stressor ausgesetzt sind, 24 Stunden täglich / 7 Tage die Woche, haben individuell verschiedene Kompensationsmöglichkeiten. Eine Dauerbelastung führt in jedem Fall zu einer Erschöpfung der Kompensationsmechanismen und mündet immer in eine gesundheitliche Beeinträchtigung.
Der durch die DSGS e.V. bundesweit verteilte, im Internet frei zugängliche „Erfassungsbogen zur Schallbetroffenheit“ (1), wurde und wird fortlaufend genutzt und der DSGS e.V. zur Auswertung übersandt. Aus ganz Deutschland liegen der DSGS e.V. gesicherte, umfangreiche Daten und Fakten wie auch persönliche Aussagen von Schallbetroffenen Personen vor. Tierzüchter und Nutztierhalter berichten von erschreckenden Verhaltensveränderungen bei ihren Tieren, bis hin zu Fehlgeburten /Totgeburten und Missbildungen.
Die bisherigen Analysen und Auswertungen zeigen auch für die DSGS e.V. ein erschreckendes Ausmaß. (2)
Die kontinuierliche Einwirkung der Schallimpulse beschreiben die Schallopfer als Körperverletzungen unter folterähnlichen Zuständen.
(1) https://www.dsgs-info.de/formulare/erfassungsbogen-schallbetroffenheit/
(2) https://www.dsgs-info.de/schall/schall-betroffene-berichten/